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Wie sind kosmetische Mittel und Wirkstoffe definiert?

 

Kosmetikverordnung, EG Nr. 1223/ 2009, Artikel 2a:

Begriffsbestimmung "kosmetisches Mittel": Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, äußerlich mit den Teilen des menschlichen Körpers (Haut, Behaarungssystem, Nägel, Lippen und äußere intime Regionen) oder mit den Zähnen und den Schleimhäuten der Mundhöhle in Berührung zu kommen, und zwar zu dem ausschließlichen oder überwiegenden Zweck, diese zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, sie zu schützen, sie in gutem Zustand zu halten oder den Körpergeruch zu beeinflussen.


Dr. Hans Lautenschläger



 
 
 
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Revision: 07.11.2023